Freilebende Ratten gelten als Nahrungsmittel- und Materialschädlinge, ebenso als Krankheitsüberträger. 

Eine Rattenbekämpfung dient also einzig dem Zweck unser Wohnumfeld von Rattenvorkommen frei zu halten bzw. einzudämmen. 

 

Diese freilebenden Ratten werden mit Rodentiziden bekämpft. 

Hier muss sich der Schädlingsbekämpfer an Gesetze und Vorschriften halten. 

 

Rattenbekämpfung auf einem Grundstück

Es werden ausschließlich zugriffgeschütze, absperrbare Köderstationen benutzt.

Zum Schutz von Umwelt/Natur und Mensch/Tier werden keine Giftköder offen ausgelegt. 

Durchgefressene Fermacellplatte im Wohnbereich

Materialschäden im Keller
 

Keller verschmutzt durch Rattenkot